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Steuerliche Aspekte
Persönliche Steuererklärung Die Abgabe der persönlichen Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, mit ihr sind auch Rechte verbunden. Nur mit einer vollständig ausgefüllten Steuerdeklaration können Sie sämtliche Abzüge geltend machen. Obwohl die Steuergesetze strenge Regeln aufstellen, bleibt dennoch ein Spielraum für Steuereinsparungen. Diese gilt es auszuschöpfen. Aufgrund der Angaben in Ihrer Deklaration können Sie Ihre Steuerausgaben genau budgetieren und die Veranlagung und Steuerrechnung mit Ihren Zahlen vergleichen. Eine saubere Dokumentation ermöglicht es Ihnen, bei Abweichung zu Ihren Lasten rechtzeitig eine begründete Einsprache zu erheben. Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Markttendenzen, technischer Fortschritt sowie neue Anforderungen im Beruf können zum Aufbau einer eigenen Existenz ermutigen. Dabei ist es nicht maßgebend, in welche Branche und Richtung die Selbständigkeit führt, Tatsache ist: Jeder Weg eines Unternehmers führt zum Steueramt. Nebst dem beruflichen Know-how und der realistischen Einschätzung der Marktchancen steigert das Wissen um die Steuern die Chancen zum geschäftlichen Erfolg. Steuerliche Überlegungen sollten bereits in der Planungsphase beim Aufbau eines Unternehmens einfließen. Nur so können unangenehme Überraschungen vermieden werden. Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz Eine gute Infrastruktur, politische Stabilität sowie eine mildes Steuerklima könne zur Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz animieren. Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der EU können EU-Bürger praktisch ohne Einschränkung in der Schweiz arbeiten, und Wohnsitz nehmen oder eine Gesellschaft in der Schweiz gründen. Dabei können Holding- und Domizilgesellschaften, Gesellschaften mit überwiegend auslandbezogener Geschäftstätigkeit sowie Gesellschaften, die neue Arbeitsplätze bereitstellen, spezielle Steuerprivilegien in Anspruch nehmen. Ordentliche Besteuerung von Gesellschaften in der Schweiz
Auf den thesaurierten Gewinnen lastet eine Quellensteuer (Eidg. Verrechnungssteuer auf Dividenden) von 35%, die beim Ausschütten der Gewinne fällig wird. Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz 1.) GmbH
2.) Aktiengesellschaft
Notwendige Informationen zur Gründung
Gründungskosten AG oder GmbH je nach Aufwand
Zusätzliche Kosten nach Aufwand
Gesellschaften in der Schweiz mit privilegierter Besteuerung 1.) Verwaltungsgesellschaften ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz 1.1) Verwaltung des eigenen Vermögens
Mögliche Rechtsform: AG 1.2) Hilfstätigkeit für Konzerngesellschaften
Mögliche Rechtsform: AG oder GmbH 2.) Gesellschaft mit überwiegen Auslandbezogener Geschäftstätigkeit 2.1) Handelsgesellschaft
Mögliche Rechtsform: AG oder GmbH 2.2) Dienstleistungsgesellschaft
Mögliche Rechtsform: AG Privilegierte Besteuerung von Holding- und Domizilgesellschaften 1.) Erträge aus Beteiligungen sind in der Regel steuerfrei 2.) Zinsen und Dividenden (Streubesitz) aus Ausländischen Quellen werden auf Antrag kantonal privilegiert besteuert
3.) Erträge aus Hilfstätigkeit für Konzerngesellschaften werden auf Antrag kantonal privilegiert besteuert
4.) Erträge aus Auslandbezogener Geschäftstätigkeit werden auf Antrag kantonal privilegiert besteuert
5.) Kapitalsteuer der Holding- und Domizilgesellschaften im Kanton Basel-Stadt 0.5 Promille *Ordentliche Ertragsteuer Basel-Stadt: 9 bis 24.5% |